| THW und Feuerwehr |
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Die Feuerwehren sind und bleiben die tragende Kraft in der friedensmäßigen Gefahrenabwehr in Deutschland. Das THW kann in diesem Aufgabenbereich nur ergänzend auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Dies ist der Fall, wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden. |





