THW als Hobby Drucken


Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
 
Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?
 
In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich

  • das 17. Lebensjahr vollendet habe und
  • noch nicht 65 Jahre alt bin,
  • körperlich fit bin, da Einsätze häufig starke physische Belastungen mit sich ziehen,
  • meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,
  • für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
  • nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
  • mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
  • nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.

Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.
 
Was beeinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.
Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.

 
Und wie schaff' ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung?
 
Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese  fortgewährten Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständige erhalten Sie ggf. eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
 
Ihre Ausbildung liegt uns am Herzen!
 
Sie werden fachbezogen ausgebildet und ausgestattet. Sie erhalten eine Grundausbildung am Standort. Darüber hinaus erhalten Sie, soweit es im Rahmen Ihrer Fachaufgaben erforderlich ist, an der THW-Bundesschule mit ihren beiden Ausbildungsstätten Hoya und Neuhausen a.d.F. sowie an sonstigen Fortbildungseinrichtungen eine Spezialausbildung.
 
Wie sieht's aus mit der Unfallversicherung?
 
Während der Dienstleistung im THW sind Sie gem. §2 des siebenten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfall versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e. V. werden, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.
 
Möchten Sie gerne mehr Informationen oder haben Sie Interesse an einer Mitwirkung, dann schreiben Sie uns eine E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Du musst Javascript aktivieren, damit Du sie sehen kannst
oder besuchen Sie uns auf unserer Facebook-Seite: http://www.facebook.com/thwsmue

 

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Nächste Termine

Ausbildung (TZ)
8. Februar 2012
(ab 19:00 Uhr)

Grundausbildung
9. Februar 2012
(ab 19:00 Uhr)

Jahresempfang
10. Februar 2012
(ab 19:00 Uhr)

Interesse am THW?

Haben Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Mitwirkung beim THW - als aktiver Helfer, Helferin oder in der Jugendgruppe? Kommen Sie einfach mal vorbei:

jeden Dienstag
ab 19 Uhr
in der THW-Unterkunft

Download THW-Infofilm
(ca. 26 MB)