Technische Hilfe im Ausland Drucken

 
Als weitere gesetzliche Aufgabe normiert das THW-Gesetz die technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung im Ausland. Zwar gehört es weder zur Gesetzgebungs- geschweige denn zur Verwaltungskompetenz des Bundes, Behörden für die Auslandshilfe vorzuhalten. Es ist demgegenüber dem Bund und seinen Behörden jedoch nicht versagt, humanitäre oder sonstige Auslandshilfe zu leisten, wann immer ein anderer Staat hierum bittet und solche Behörden faktisch und finanziell hierzu in der Lage sind.
 

03.11.2009

 

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