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Technische Hilfe im Ausland |
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Als weitere gesetzliche Aufgabe normiert das THW-Gesetz die
technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung im Ausland. Zwar gehört
es weder zur Gesetzgebungs- geschweige denn zur Verwaltungskompetenz des
Bundes, Behörden für die Auslandshilfe vorzuhalten. Es ist demgegenüber
dem Bund und seinen Behörden jedoch nicht versagt, humanitäre oder
sonstige Auslandshilfe zu leisten, wann immer ein anderer Staat hierum
bittet und solche Behörden faktisch und finanziell hierzu in der Lage
sind.
03.11.2009
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