Humanitärer Botschafter per Gesetz und Tradition Drucken


Immer dann, wenn das THW im Ausland hilft, hilft die Bundesrepublik. Das THW ist die einzige staatliche Bevölkerungsschutzorganisation des Bundes und leitet ihren  Auftrag zur technischen Hilfeleistung im Ausland aus einem Gesetz ab. 
 
Diesen Auftrag erfüllt das THW, eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministers, ebenso kompetent wie seine Hilfe im Ausland. Seit über 50 Jahren leistet das THW inzwischen humanitäre Hilfe rund um den Globus. Begonnen hat diese lange Tradition mit dem Einsatz des THW im Jahr 1953 zur Bekämpfung eines der verheerendsten Hochwasser in den Niederlanden. Tausende Einsätze sollten folgen. Darunter die Hilfe zur Suche und Rettung von Erdbebenopfern, die Trinkwasserversorgung in Afrika oder Wiederaufbaumaßnahmen im ehemaligen Jugoslawien und jüngst in Afghanistan.
 
Ihrer besonderen Verantwortung als „humanitäre Botschafter“ Deutschlands sind sich die THW-Angehörigen bei ihrem Engagement im Ausland stets bewusst und schon der Nachwuchs wird bereits in jungen Jahren an diese besondere Rolle herangeführt. Mit der Teilnahme von THW- Jugendgruppen an internationalen Jugendbegegnungen oder dem tunesischen Zivilschutztag leisten schon die Jüngsten einen Beitrag zur Völkerverständigung.


 
Internationale Vernetzung des Zivil- und KatS

Das THW misst der internationalen Vernetzung des Zivil- und Katastrophenschutzes eine zentrale Bedeutung zu. Das 2003 initiierte Anrainerstaatenkonzept und neue Kooperationsvereinbarungen sind dabei Meilensteine einer kontinuierlichen Verbesserung der Beziehungen zwischen dem THW und den Partnerorganisationen der Nachbarstaaten.
 
Mit der europäischen Integration wird auch die Vernetzung der mit dem Zivil- und Katastrophenschutz betrauten Organisationen weiterentwickelt. Bei Katastrophen sind Experten gefordert, die schnell und unbürokratisch in den Einsatz gehen können, um die örtlichen Teams mit ihrem Fachwissen zu unterstützen. Die beteiligten Organisationen schaffen zunehmend gemeinsame Strukturen, die den Katastrophenschutz in Zukunft europaweit verzahnen.  Der so genannte EU-Mechanismus wurde durch Ratsbeschluss 2001 in Brüssel ins Leben gerufen. Als integriertes europäisches Hilfeleistungssystem kann er darüber hinaus auf humanitäre Hilfe in Drittstaaten als auch auf die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz angewendet werden. Gleichzeitig ist er nahtlos in das System der Europäischen Union eingepasst.
 
Ein weiteres Gremium ist die INSARAG (International Search and Rescue Advisory Group), eine Kooperationsplattform der Vereinten Nationen für Rettungseinsätze nach Katastrophen wie beispielsweise Erdbeben. Dadurch können international tätige Organisationen im Bedarfsfall eine optimal aufeinander abgestimmte Einsatzstruktur erstellen. Innerhalb der INSARAG haben sich die Schnelleinsatzteams aus Deutschland, Österreich und de Schweiz zur „D-A-CH“ zusammengeschlossen. Mit gemeinsamen Großübungen bereiten sie sich auf den möglichen Ernstfall vor.
 
Für eine gemeinsame europäische Zukunft ist nachbarschaftliche Zusammenarbeit auch auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden technischen Hilfe unabdingbar. Aus diesem Grund trifft das THW mit Anrainerstaaten konkrete Vereinbarungen zur Zusammenarbeit. Grundlagen der Zusammenarbeit sind regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch, gemeinsame Übungen und Unterstützung bei der Ausbildung. Entsprechende Abkommen gibt es derzeit mit Luxemburg und Polen. Mit Italien und Frankreich sind Gespräche aufgenommen worden, um die künftige Zusammenarbeit im Zivil- und Katastrophenschutz in Anlehnung an bereits geschlossene Vereinbarungen festzuschreiben.

 

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