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Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Bei Einsätzen, die gegenüber einer Behörde abgerechnet werden müssen, sind dies nur die Kosten, die dem THW aus diesem konkreten Anlass direkt entstanden sind, also keine Verwaltungsgebühren, Vorhaltekosten etc.. Die Abrechnungsrichtlinie des THW bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung. Sie nennt aber auch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen, so dass bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig werden: „...Erfolgt die Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen. Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so sind die Kosten diesem gegenüber geltend zu machen. Soweit die zuständigen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei technischer Hilfe auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig...“ (§ 5 THW-Abrechnungsrichtlinie)
Kein starres Verhalten In der praktischen Arbeit kann der THW-Geschäftsführer somit seine Partner in der Gefahrenabwehr in der Regel von Erstattungsansprüchen des THW freihalten. Wenn „die Natur der Verursacher“ eines großflächigen Schadens ist (wie zum Beispiel bei Hochwasser oder Sturm), dann kann die betroffene Gebietskörperschaft der Rechnungsadressat sein. Aber in solchen Situationen werden Sie oder der Verantwortliche sicherlich erst der Bevölkerung helfen und später mit dem THW die Kostenfrage klären. Ihr THW-Geschäftsführer oder -Ortsverband nennt Ihnen gern auch die gültigen Kostensätze, insbesondere für spezielles Gerät, das in Ihrem Bereich immer wieder gebraucht werden könnte. Der Vollständigkeit halber sei noch ein Weg der Kostenermäßigung genannt, den Sie vielleicht schon kennen. Dieser kommt unter eng gefassten Voraussetzungen in Frage, wenn das THW an der Einsatztätigkeit ein Ausbildungsinteresse hat.
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